Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Veranstaltungshaftpflicht

Veranstaltungshaftpflicht

Als Veranstalter brauchen Sie Haft­pflichtschutz
Wer Festumzüge, Märkte, Konzerte, Tagungen, Kongresse, Sportevents und andere Veranstaltungen durchführt, ist für die Sicherheit von Teilnehmern und Besuchern voll verantwortlich. Gerade auf öffentlichen Veranstaltungen sind Schadenfälle besonders häufig. Wenn Menschen verletzt werden oder Sachen beschädigt werden, haften Sie als Veranstalter auch finanziell, deshalb brauchen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung. In der Veranstaltungshaftpflicht versichert sind Sach- und Per­sonenschäden durch aktiv Mitwirkende, aber auch Schäden, die von Besuchern verursacht werden.

Veranstaltungshaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzforderungen
Die Veranstaltungshaftpflicht entschädigt bis maximal zur Höhe der vereinbarten Deckungs­summe, die Sie mit dem Versicherer vereinbaren. Versichert ist die Veranstaltung selbst, aber auch die erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten vorher und nachher. Der Beitrag zur Veranstaltungshaftpflicht richtet sich nach Art und Besucherzahl der versicherten Veranstaltung. Tipp: Wenn Sie für Ihre Veranstaltung Räumlichkeiten anmieten, achten Sie darauf, dass in Ihrer Veranstaltungshaftpflicht auch Mietsachschäden versichert sind.


Veranstalter-Haft­pflichtversicherung

Unsere Leistungen
 

  •  Absicherung von Veranstaltungen bis zu sieben Tagen, zuzüglich jeweils drei Tage Vor- und Nacharbeiten.
    Längere Zeiten sind ebenfalls versicherbar
  • Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art der Veranstaltung
  • Versicherungssumme pauschal für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden 3 Mio. Euro
    (Selbstbeteiligung 150 Euro)
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden:
    - durch Leitungs- und Abwasser oder Brand und Explosion 500.000 Euro
    - durch sonstige Ursachen 2.500 Euro (Selbstbeteiligung 250 Euro)
  • Bearbeitungsschäden 5.000 Euro
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln 5.000 Euro
     

Zusätzlich versichert

  • Unterhaltung von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Wegweisern
  • Werbetafeln, sanitäre Anlagen, Verkaufsständen in eigener Regie
  • Unterhaltung von Zelten und Podien, inklusive eigenem Auf- und Abbau
  • Unterhaltung von Tribünen; eigener Auf- und Abbau ist zusätzlich versicherbar
  • Ordnerdienst zwecks Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung
  • Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
  • Nutzen von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen KFZ und Arbeitsmaschinen
  • Hüpfburgen und Feuerwerke können ebenfalls eingeschlossen werden

Fragebogen Veranstalter-Haft­pflichtversicherung

Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen an uns zurück:

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